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   VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21   

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VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21 (https://dejure.org/2021,33982)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.08.2021 - 14 L 467.21 (https://dejure.org/2021,33982)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. August 2021 - 14 L 467.21 (https://dejure.org/2021,33982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Generelles Verbot von Tanzveranstaltungen gekippt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tanzen in Berlin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Generelles Tanzverbot für unterhältnismäßig: Geimpfte und Genesene dürfen wieder in die Clubs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berliner Clubs dürfen für geimpfte und genesene Gäste öffnen!

  • iurado.de (Kurzinformation)

    2G- statt 3G-Regel: Berlin macht Clubs wieder auf, aber nur für Genesene und Geimpfte

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Tanzveranstaltungen gekippt

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann daher ein korrespondierender Feststellungsantrag gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Das Abwarten der möglichen Verhängung einer derartigen Sanktion, um sodann gegen diese rechtlich vorgehen zu können, ist der Antragstellerin nicht zumutbar (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 15; vgl. ferner Kopp/ Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 43 Rn. 23).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Der Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Der Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21

    7-Tage-Inzidenz; Berufsausübungsfreiheit; Club; Diskothek; Inzidenzwert;

  • VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21

    Tanzverbot in Berliner Clubs

    Das angegriffene Verbot von Tanzlustbarkeiten gehört als Betriebsbeschränkung auch zum Kreis der in § 28a Abs. 1 genannten möglichen Schutzmaßnahmen, da es sich bei den hiervon betroffenen Betrieben um "Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind", im Sinne des § 28a Abs. 1 Nr. 6 IfSG handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Insbesondere angesichts der aktuell aufgrund weiterhin hoher und tendenziell erheblich steigender Infektionszahlen durch die Virusvariante Omikron bestehenden Gefahrenlage erscheint die Grenze der Zumutbarkeit für die Antragstellerin - anders als noch im August dieses Jahres (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris) - bei einer Gesamtabwägung als gewahrt und müssen ihre wirtschaftlichen Interessen einstweilen zurückstehen.

  • VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 634.21

    Corona und das Verbot von Tanzlustbarkeiten

    Das angegriffene Verbot von Tanzlustbarkeiten gehört als Betriebsbeschränkung auch zum Kreis der in § 28a Abs. 1 IfSG genannten möglichen Schutzmaßnahmen, da es sich bei den hiervon betroffenen Betrieben um "Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind", im Sinne des § 28a Abs. 1 Nr. 6 IfSG handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Insbesondere angesichts der aktuell aufgrund weiterhin hoher und wahrscheinlich noch erheblich steigender Infektionszahlen durch die Virusvariante Omikron bestehenden Gefahrenlage erscheint die Grenze der Zumutbarkeit für die Antragsteller - anders als noch im August dieses Jahres (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris) - bei einer Gesamtabwägung als gewahrt und müssen ihre wirtschaftlichen Interessen einstweilen zurückstehen.

  • VG Berlin, 10.12.2021 - 14 L 607.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Hinzu kommt, dass bei "nur" Getesteten - anders als im Regelfall bei Geimpften und Genesenen - die Absonderungspflicht im Fall einer Infektion auch für enge Kontaktpersonen besteht, so dass dann die zuständigen Gesundheitsämter aufwändige Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung ergreifen müssen (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris Rn. 32).
  • VG Berlin, 14.10.2021 - 14 L 565.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Hinzu kommt, dass bei "nur" Getesteten - anders als im Regelfall bei Geimpften und Genesenen - die Absonderungspflicht im Fall einer Infektion auch für enge Kontaktpersonen besteht, so dass dann die zuständigen Gesundheitsämter aufwändige Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung ergreifen müssen (vgl. zum Ganzen auch VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 13.10.2021 - 17 E 4098/21

    Zur Rechtmäßigkeit des für bestimmte Angebote mit Publikumsverkehr zugelassenen

    In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat sich der Betreiber einer Diskothek gegen das unmittelbar an ihn gerichtete Verbot, Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen für den Publikumsverkehr zu öffnen, gewandt (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 20.8.2021, 14 L 467/21, juris).
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